Wohnsitzfinanzamt

Durch das Wohnsitzfinanzamt wird einer Abgabepflichtigen bzw. einem Abgabepflichtigen ein zuständiges Finanzamt zugeordnet. Der gewöhnliche Aufenthalt entscheidet über das Wohnsitzfinanzamt.

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter